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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Stand: Januar 2021

1. Geltungsbereich
Alle Verträge/Vertragsangebote und -annahmen über Lieferungen und Leistungen der Ventos Lüftungstechnik GmbH erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen / Verträge. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsinhalte
Auftragsbestätigungen sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Per Datenfernübertragung und EDV-Ausdruck übermittelte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift gültig.

Mündliche Erklärungen bedürfen in jedem Fall der Bestätigung in der vorbezeichneten Form.

Nachträgliche Änderungen bedürfen auch im Rahmen von Abrufaufträgen / Rahmenverträgen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sofern die bestellte Ware schon produziert wurde oder sich in Produktion befindet, ist eine Abänderung ausgeschlossen. In diesem Fall bleibt der Besteller zur Abnahme der Ware gemäß den in der Auftragsbestätigung / dem Rahmenvertrag festgelegten Spezifikationen verpflichtet.

Unsere Kataloge und sonstige Verkaufsunterlagen, Listen und Zeichnungen werden sorgfältig erstellt. Sollten in diesen enthaltene technische Daten, Gewichts-, Maßangaben oder Preise dennoch offensichtlich fehlerhaft sein, behalten wir uns eine nachträgliche Korrektur vor.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, inklusive Verpackung und ausschließlich Versicherung. Wir halten uns 3 Monate ab Vertragsschluss - Datum der Bestellannahme - an die Preise gebunden, darüber hinaus berechnen wir die am Tage der Lieferung für uns gültigen Preise.

Bei unvorhersehbaren, erheblichen Steigerungen unserer Kosten, insbesondere aufgrund eines Anstiegs der Materialkosten / Rohstoffpreise, sind wir berechtigt die Preise anzupassen.

4. Lieferung
Sollten wir nicht fristgerecht liefern können, ist uns eine angemessene Nachfrist zuzugestehen. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit uns nicht nachgewiesen wird, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Beschränkung gilt auch, wenn uns die Lieferung unmöglich ist. Die bestätigten Liefertermine bezeichnen den Versandtag.

Die Lieferfrist verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum bei Ereignissen höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt ähnlicher unvorhergesehener Hindernisse außerhalb unseres Einflussbereiches, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Eine solche angemessene Verlängerung der Lieferfristen tritt auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung ein. Wird uns aufgrund der zuvor bezeichneten Ereignisse die Lieferung unmöglich, entfällt unsere Leistungs- und Lieferpflicht. Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.

5. Abrufaufträge
Bei Abrufaufträgen muss die gesamte Warenmenge innerhalb eines Jahres nach Auftragesbestätigung abgenommen werden, falls nicht eine längere Zeit vereinbart wurde. Wird die gesamte Warenmenge nicht innerhalb der Jahresfrist abgerufen, sind wir berechtigt, den gesamten Warenrest ohne erneute Ankündigung sofort auszuliefern und zu berechnen. Die sich hieraus ergebende Forderung unterliegt den unter Nr. 8 vereinbarten Zahlungsbedingungen.

6. Angebote
Wir halten uns an Angebote 4 Monate gebunden.

7. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen sowie aller übrigen sich aus der laufenden Geschäftsbeziehung ergebenden Forderungen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Bei einer Beschlagnahme der Ware verpflichtet sich der Besteller, sofort auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Unser Eigentumsvorbehalt berechtigt uns zur jederzeitigen Rücknahme der Ware, ohne dass darin ein Rücktritt vom Kauf zu sehen ist.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern oder zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder zu vermischen.

Im Falle der Verarbeitung setzt sich unser Eigentumsvorbehalt an der neuen Sache in Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Warenlieferung zum Wert des Fabrikats fort.

Bei der Verbindung oder Vermischung mit nicht von uns gelieferten Materialien erwerben wir Miteigentum gemäß § 947 und § 948 BGB.

Die Forderungen, die der Besteller aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erlangt, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Besteller selbst be- oder verarbeitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheit unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 25 %, so werden wir im entsprechenden Umfang Sicherheiten unserer Wahl freigeben.

Der Besteller darf über die an uns –auch im Voraus- abgetretenen Forderungen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung verfügen, insbesondere im Wege des Factoring-Geschäfts an einen Factorer übertragen.

Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts allein erfordert keinen Rücktritt. Sie gilt auch nicht als konkludente Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, wir erklären ausdrücklich, dass diese Handlungen als Rücktritt zu verstehen seien.

Solange wir Eigentümer oder Miteigentümer der Vorbehaltsware sind, ist der Besteller oder Abnehmer verpflichtet, diese gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlgefahr zu versichern.

8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit Skonto (kundenbezogen festgelegt) ab Rechnungsdatum oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto setzt voraus, dass der Besteller mit seinen übrigen Zahlungsverpflichtungen nicht schuldhaft in Rückstand ist und die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Konto innerhalb der vereinbarten Skontofrist erfolgt. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald wir über den Betrag unwiderruflich verfügen können. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen im handelsüblichen Rahmen vor.

Dem Besteller steht das Recht auf Zurückbehaltung von Zahlungen, insbesondere wegen Ansprüchen auf Nachbesserung oder Nachlieferung nicht zu. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

Unabhängig von im Einzelfall gesondert vereinbarten Zahlungsvereinbarungen werden uns zustehende Forderungen sofort fällig, wenn in der Person des Bestellers Umstände eintreten, die ein Festhalten an getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht mehr zumutbar machen. Dieses ist der Fall bei begründeten Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen, Scheck- und Wechselprotesten oder Zahlungsverzug, wenn dadurch erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird. Sämtliche Forderungen werden zudem fällig, wenn beantragt wird, über das Vermögen des Bestellers das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Werden uns Tatsachen bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage gestellt wird, sind wir berechtigt, unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig zu stellen, auch soweit von uns Wechsel angenommen worden ist.

9. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung unserer Ware geht mit verlassen des Werks an den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Ware mit eigenen Fahrzeugen oder fracht- und verpackungsfrei liefern und auch in den Fällen, in denen wir die Montage oder sonstige Leistungen übernommen haben.

Darüber hinaus geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald dieser nach Zugang unserer Anzeige der Versandbereitschaft in Annahmeverzug gerät.

Die Ware wird mit verkehrsüblicher Sorgfalt verpackt. Wir versenden sie nach bestem ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Ware auf seine Kosten gegen Transportschäden versichern.

10. Gewährleistung
Für Mängel an der gelieferten Ware, zu denen wir auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften rechnen, haften wir wie folgt:

Alle Mängel, die nachweisbar vor dem Gefahrenübergang entstanden sind und auf fehlerhafte Konstruktion, untaugliches oder schadhaftes Material oder nicht sorgfältige Herstellung zurückzuführen sind, werden von uns beseitigt. Wahlweise sind wir berechtigt, gegen Rückgabe des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern oder den Gegenstand gegen Rückzahlung des vom Besteller entrichteten Entgeltes abzüglich der Montagekosten und sonstiger Nebenkosten zurückzunehmen.

Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, werden ausgeschlossen.

Wir leisten nicht Gewähr für eine natürliche Abnutzung oder für Schäden infolge fehlerhafter Benutzung oder übermäßiger Beanspruchung.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verschleiß, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Unsere Gewährleistungspflicht besteht nur gegenüber dem ursprünglichen Besteller und erlischt nach 12 Monaten gerechnet vom Tag des Gefahrenübergangs an. Sie setzt voraus, dass der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und insbesondere das vereinbarte Entgelt, zumindest in der Höhe eines Betrages entrichtet hat, der dem Wert des mangelfreien Teils des Liefergegenstandes entspricht.

Jeder Mangel ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zur Mängelbeseitigung nach unserer Wahl ist uns hinreichend Gelegenheit und insbesondere die dafür erforderliche Zeit zu geben. Wird dies auch nach schriftlicher Aufforderung verweigert, erlischt unsere Gewährleistungspflicht.

Unsere Gewährleistungspflicht erlischt ferner, wenn der Liefergegenstand durch andere Personen als durch uns verändert wird. Für Nachbesserungen und Ersatzteile leisten wir ebenfalls in dem genannten Umfang gewähr.

11. Haftung / Schadenersatz
Der Käufer / Kunde ist ausdrücklich nicht von den Verpflichtungen nach § 377 HGB befreit.

Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse beinhalten keine Zusicherungen oder Garantien.

Im Schiedsfall sind die Prüfeinrichtungen der Firma Ventos Lüftungstechnik GmbH oder des beauftragten Partners maßgebend.

12. Schutzrechte
Aufträge nach uns übergebenen Unterlagen und Angaben werden hinsichtlich fremder Schutzrechte auf Gefahr des Auftraggebers durchgeführt.

13. Sonstiges
Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Besteller im Sinne des BDSG zu verarbeiten, die wir im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Besteller selbst oder von Dritten erhalten.

Werden für die Herstellung oder Be- / Verarbeitung bestellerspezifischer Waren von uns oder im Auftrag von uns Werkzeuge hergestellt oder beschafft, so bleiben die Werkzeuge in jedem Fall unser Alleineigentum, auch wenn der Besteller zusätzlich zur Vergütung oder im Rahmen der Vergütung anteilige Werkzeugkosten übernommen hat.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im folgenden „Unterlagen“) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

14. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Schwiegen wir auf uns übersandte Bedingungen von Vertragspartnern, hat dies ihre Ablehnung zu bedeuten.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches, materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

16. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Stand: Januar 2021

Lüftungstechnik

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