Förderprogramm der BAFA
Förderung durch die BAFA von bis zu 40 % bei Neuinvestition von Ventilatoren und Frequenzumrichter
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz neuer Anlagen und Aggregate. Mit dem Förderprogramm, Modul 1: Querschnittstechnologien, werden somit auch Ventilator- und Frequenzumrichter-Investitionen in der industriellen und gewerblichen Anwendung gefördert. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Ventilatoren und Frequenzumrichter werden mit einem Zusschuss von bis zu 40 % gefördert
- Gefördert werden Axialventilatoren mit einem Wirkungsgrad von >= 58
- Gefördert werden Radialventilatoren mit einem Wirkungsgrad >= 62
- Für jeden förderfähigen Ventilatortyp wird vom Hersteller eine Erklärung ausgefüllt und für den Antrag zur Verfügung gestellt
- Antragstellung bei der BAFA „Modul 1: Querschnittstechnologien“ – Ventos leistet Unterstützung bei der Antragstellung
- Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000 Euro betragen
- Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
- Im Rahmen der De-minimis-Richtlinie sind bis zu 10 Millionen Euro Förderung möglich
- Weitergehende Informationen erhalten Sie dazu auf der Homepage der BAFA unter: BAFA - Modul 1: Querschnittstechnologien
- Der Antrag bei der BAFA ist online zu stellen. Zum Antrag gelangen Sie unter: BAFA - Online-Antrag
- Dem Antrag ist eine Herstellererklärung des Ventilatorenherstellers beizufügen, die dem Antrag als Datei beigefügt wird.
Förderung von Investitionen in Tierwohl
NRW verlängert Tierwohlförderung bis 31.12.2024 - 40 % Zuschuss der förderfähigen Nettoausgaben
Das Land NRW hat die Förderung von Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen in bestehende Tierhaltungsanlagen nun bis zum 31.12.2024 verlängert. Gefördert werden u.a. Anlagen zur Kühlung sowohl in der Rinder- als auch in der Schweinehaltung. Der Mindestbetrag der Investition einschließlich Montagekosten etc. liegt bei 2.500 Euro (Mindestförderbetrag 1.000,01 Euro) und der Höchstbetrag bei 20.000 Euro. Bei Beträgen von weniger als 7.500 Euro (ohne MwSt.) kann auf das Einholen von Vergleichsangeboten verzichtet werden. Die Bewilligung Ihres Antrags erfolgt nach dem Datum des Eingangs. Begonnen werden darf die Maßnahme erst nach Bewilligung des Antrags. Sehen Sie sich gerne dazu unsere Ventilatoren von EVEL an.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer NRW.
Gerne beraten wir Sie bei der Antragstellung der Fördermittel. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!